Was Sie wissen sollten...
Alles über Urlaubsgeld
Urlaubsgeld kann Ihren Urlaub noch entspannter machen – doch wer hat Anspruch darauf, wie hoch ist es und wann wird es gezahlt? In unserem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige auf einen Blick – verständlich erklärt und praxisnah.
Alles über Urlaubsgeld
Das müssen Sie über die Sonderzahlung wissen
das kleine Extra, das den Urlaub noch ein bisschen schöner macht. Rund 70 Prozent der tarifgebundenen Arbeitnehmer in Deutschland bekommen es laut Umfragen. Aber gilt das auch nur für Tarifverträge? Und wie viel Urlaubsgeld steht eigentlich jedem zu? Antworten auf diese Fragen – und noch einiges mehr – gibt’s in den folgenden Abschnitten.
1. Was genau steckt hinter Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die Arbeitnehmer zusätzlich vom Arbeitgeber bekommen können – quasi ein Extra für die Reisekasse. Wichtig: Es handelt sich in der Regel um eine freiwillige Leistung, das heißt, gesetzlich besteht kein Anspruch darauf. Ähnlich wie beim Weihnachtsgeld.
Wichtig: Nicht zu verwechseln ist das Urlaubsgeld mit dem sogenannten Urlaubsentgelt (siehe unten).
Merke: Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht also nicht. Trotzdem kann es sein, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Urlaubsgeld zahlen müssen – wann das der Fall ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Exkurs zum Urlaubsentgelt:
Das Urlaubsentgelt ist etwas anderes: Es handelt sich hierbei nicht um ein freiwilliges Extra, sondern um die verpflichtende Fortzahlung des Gehalts während des Urlaubs. Jeder Arbeitnehmer hat darauf Anspruch, auch wenn er gerade keine Arbeitsleistung erbringt. Geregelt ist das im Bundesurlaubsgesetz.
Bei Fragen zur Gehaltsfortzahlung stehen wir Ihnen als erfahrenes Buchhaltungsbüro jederzeit zuverlässig zur Seite.
2. Wann kann man mit Urlaubsgeld rechnen?
Ob Sie Urlaubsgeld bekommen, hängt in erster Linie vom Arbeitgeber ab – er entscheidet, ob er das Extra zahlt oder nicht. Anders sieht es aus, wenn das Urlaubsgeld im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Wer gerade einen neuen Job beginnt und etwas Verhandlungsgeschick mitbringt, kann so eine Klausel direkt in den Vertrag aufnehmen lassen.
Es gibt aber noch zwei weitere Wege, die zu einem Anspruch auf Urlaubsgeld führen können:
Betriebliche Übung:
Wenn Ihr Arbeitgeber die Sonderzahlung über längere Zeit regelmäßig freiwillig auszahlt, entsteht eine sogenannte betriebliche Übung. Anders gesagt: Wer über die Jahre immer Urlaubsgeld bekommen hat, kann darauf vertrauen, dass es auch künftig gezahlt wird – nach dem Motto: „Mein Chef hat mir immer Urlaubsgeld gezahlt, also sollte das auch weiterhin so sein.“Gleichbehandlungsgrundsatz:
Erhalten Ihre Kollegen eine Zulage, haben Sie ebenfalls Anspruch darauf. Wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter Urlaubsgeld zahlt, muss er diese Sonderzahlung grundsätzlich auch dem restlichen Personal gewähren.
3. Wie Sie als Arbeitgeber Anspruchsfallen beim Urlaubsgeld vermeiden
Arbeitgeber können verhindern, dass aus freiwilligen Zahlungen später ein Anspruch entsteht. Wichtig ist, schriftlich klarzustellen, dass es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillige Leistung handelt und dass daraus kein Anspruch auf zukünftige Zahlungen entsteht.
Eine Möglichkeit ist, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag zu verankern, die regelt, unter welchen Umständen die Sonderzahlung entfallen kann.
Beispiel für eine Formulierung:
„Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die die Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters honoriert. Für die Zukunft ergibt sich kein Anspruch auf eine solche oder ähnliche Zahlung. Jährlich wird entschieden, ob Urlaubsgeld gezahlt wird und in welcher Höhe. Auch wenn die Zulage in der Vergangenheit mehrfach gewährt wurde, besteht kein Anspruch auf zukünftige Zahlungen.“
Darüber hinaus können Arbeitgeber sachliche Gründe anführen, um eine unterschiedliche Verteilung des Urlaubsgeldes innerhalb der Belegschaft zu rechtfertigen. Zulässig sind zum Beispiel unterschiedliche Qualifikationen, Leistungen oder eine besonders lange Betriebszugehörigkeit. So kann es vorkommen, dass einzelne Mitarbeiter mehr Urlaubsgeld erhalten als andere – ohne dass dabei die Gleichbehandlung verletzt wird.
4. Wer hat gute Chancen auf Urlaubsgeld?
Ganz ehrlich: Jeder freut sich über ein Extra für die Reisekasse. Doch wie wir bereits gesehen haben, bekommen längst nicht alle Arbeitnehmer Urlaubsgeld. Laut einer Umfrage erhalten nur etwa 48 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland eine solche Sonderzahlung – die Chancen hängen von mehreren Faktoren ab:
Tarifvertrag: Am einfachsten ist der Anspruch, wenn ein gültiger Tarifvertrag besteht. Rund 70 Prozent der tarifgebundenen Mitarbeiter bekommen dann Urlaubsgeld. Ohne Tarifvertrag sinkt die Wahrscheinlichkeit auf etwa 35 Prozent.
Unternehmensgröße: In großen Firmen gibt es öfter Urlaubszuschüsse als in kleinen oder mittelständischen Betrieben. Studien zeigen, dass Konzerne mit mehr als 500 Mitarbeitern überdurchschnittlich häufig zahlen.
Standort: Auch der Standort spielt eine Rolle. In Westdeutschland erhält fast jeder Zweite Urlaubsgeld, in Ostdeutschland nur etwa jeder Dritte. Gründe dafür sind unter anderem die höhere Tarifbindung und Betriebsdichte im Westen.
Geschlecht: Männer erhalten in Deutschland etwas häufiger Urlaubsgeld als Frauen – etwa 50 Prozent der Männer im Vergleich zu 41 Prozent der Frauen. Experten führen das unter anderem darauf zurück, dass Männer häufiger in Berufen arbeiten, in denen Sonderzahlungen üblich sind.
Fazit: Wer einen Tarifvertrag hat, in einem großen Unternehmen arbeitet oder im Westen Deutschlands beschäftigt ist, hat die besten Chancen auf das kleine Extra für die Reisekasse.
5. Der nächste Urlaub kann kommen! Oder?
Gesetzlich gibt es keine Regelung für Urlaubsgeld – weder für die Zahlung selbst noch für die Höhe. Das bedeutet: Wie viel extra Geld auf Ihr Urlaubskonto fließt, hängt nicht nur von den bereits genannten Faktoren ab, sondern auch von der Branche, in der Sie arbeiten.
Studien zeigen, dass das Urlaubsgeld je nach Branche zwischen 155 und 2.450 Euro liegen kann – eine wirklich erstaunliche Spannbreite! Da heißt es: Augen auf bei der Vertragsgestaltung und die eigenen Ansprüche kennen.
6. Wie lässt sich Urlaubsgeld berechnen?
Eine pauschale Formel für das Urlaubsgeld gibt es nicht – wie viel extra auf Ihrem Konto landet, hängt von Branche, Unternehmen und individuellen Vereinbarungen ab. Orientierung bieten jedoch oft diese Ansätze:
Durchschnittlicher Urlaubszuschuss in der jeweiligen Branche
Prozentsatz des monatlichen Gehalts
Fixer Betrag pro Urlaubstag
Hinweis für Minijobber: Auch hier gibt es Grenzen. Bei einem 520-Euro-Job darf man aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro maximal 48,13 Stunden im Monat arbeiten.
Minijobs sollten außerdem nicht mit Midijobs verwechselt werden. Midijobs liegen zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro monatlichem Arbeitsentgelt und haben andere Berechnungsgrundlagen für Zuschüsse wie Urlaubsgeld.
7. Zusammenfassung: Das Wichtigste zum Urlaubsgeld
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung vom Arbeitgeber.
Gesetzlich besteht kein Anspruch darauf – es sei denn, bestimmte Bedingungen greifen, z. B. Tarifvertrag oder betriebliche Übung.
Nicht verwechseln: Urlaubsgeld ≠ Urlaubsentgelt.
Wie bei allen Sonderzahlungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz – Ungleichbehandlung muss sachlich begründet sein.
Ob und wie viel Urlaubsgeld Sie bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. Branche, Unternehmensgröße oder Tarifbindung.
Kurz gesagt: Urlaubsgeld kann die Reisekasse aufbessern, ist aber kein gesetzlich garantiertes Extra – mit ein bisschen Know-how lassen sich die Chancen aber gut einschätzen.
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Was Sie wissen sollten...
Alles über Urlaubsgeld
Urlaubsgeld kann Ihren Urlaub noch entspannter machen – doch wer hat Anspruch darauf, wie hoch ist es und wann wird es gezahlt? In unserem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige auf einen Blick – verständlich erklärt und praxisnah.
Alles über Urlaubsgeld
Das müssen Sie über die Sonderzahlung wissen
das kleine Extra, das den Urlaub noch ein bisschen schöner macht. Rund 70 Prozent der tarifgebundenen Arbeitnehmer in Deutschland bekommen es laut Umfragen. Aber gilt das auch nur für Tarifverträge? Und wie viel Urlaubsgeld steht eigentlich jedem zu? Antworten auf diese Fragen – und noch einiges mehr – gibt’s in den folgenden Abschnitten.
1. Was genau steckt hinter Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die Arbeitnehmer zusätzlich vom Arbeitgeber bekommen können – quasi ein Extra für die Reisekasse. Wichtig: Es handelt sich in der Regel um eine freiwillige Leistung, das heißt, gesetzlich besteht kein Anspruch darauf. Ähnlich wie beim Weihnachtsgeld.
Wichtig: Nicht zu verwechseln ist das Urlaubsgeld mit dem sogenannten Urlaubsentgelt (siehe unten).
Merke: Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht also nicht. Trotzdem kann es sein, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Urlaubsgeld zahlen müssen – wann das der Fall ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Exkurs zum Urlaubsentgelt:
Das Urlaubsentgelt ist etwas anderes: Es handelt sich hierbei nicht um ein freiwilliges Extra, sondern um die verpflichtende Fortzahlung des Gehalts während des Urlaubs. Jeder Arbeitnehmer hat darauf Anspruch, auch wenn er gerade keine Arbeitsleistung erbringt. Geregelt ist das im Bundesurlaubsgesetz.
Bei Fragen zur Gehaltsfortzahlung stehen wir Ihnen als erfahrenes Buchhaltungsbüro jederzeit zuverlässig zur Seite.
2. Wann kann man mit Urlaubsgeld rechnen?
Ob Sie Urlaubsgeld bekommen, hängt in erster Linie vom Arbeitgeber ab – er entscheidet, ob er das Extra zahlt oder nicht. Anders sieht es aus, wenn das Urlaubsgeld im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Wer gerade einen neuen Job beginnt und etwas Verhandlungsgeschick mitbringt, kann so eine Klausel direkt in den Vertrag aufnehmen lassen.
Es gibt aber noch zwei weitere Wege, die zu einem Anspruch auf Urlaubsgeld führen können:
Betriebliche Übung:
Wenn Ihr Arbeitgeber die Sonderzahlung über längere Zeit regelmäßig freiwillig auszahlt, entsteht eine sogenannte betriebliche Übung. Anders gesagt: Wer über die Jahre immer Urlaubsgeld bekommen hat, kann darauf vertrauen, dass es auch künftig gezahlt wird – nach dem Motto: „Mein Chef hat mir immer Urlaubsgeld gezahlt, also sollte das auch weiterhin so sein.“Gleichbehandlungsgrundsatz:
Erhalten Ihre Kollegen eine Zulage, haben Sie ebenfalls Anspruch darauf. Wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter Urlaubsgeld zahlt, muss er diese Sonderzahlung grundsätzlich auch dem restlichen Personal gewähren.
3. Wie Sie als Arbeitgeber Anspruchsfallen beim Urlaubsgeld vermeiden
Arbeitgeber können verhindern, dass aus freiwilligen Zahlungen später ein Anspruch entsteht. Wichtig ist, schriftlich klarzustellen, dass es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillige Leistung handelt und dass daraus kein Anspruch auf zukünftige Zahlungen entsteht.
Eine Möglichkeit ist, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag zu verankern, die regelt, unter welchen Umständen die Sonderzahlung entfallen kann.
Beispiel für eine Formulierung:
„Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die die Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters honoriert. Für die Zukunft ergibt sich kein Anspruch auf eine solche oder ähnliche Zahlung. Jährlich wird entschieden, ob Urlaubsgeld gezahlt wird und in welcher Höhe. Auch wenn die Zulage in der Vergangenheit mehrfach gewährt wurde, besteht kein Anspruch auf zukünftige Zahlungen.“
Darüber hinaus können Arbeitgeber sachliche Gründe anführen, um eine unterschiedliche Verteilung des Urlaubsgeldes innerhalb der Belegschaft zu rechtfertigen. Zulässig sind zum Beispiel unterschiedliche Qualifikationen, Leistungen oder eine besonders lange Betriebszugehörigkeit. So kann es vorkommen, dass einzelne Mitarbeiter mehr Urlaubsgeld erhalten als andere – ohne dass dabei die Gleichbehandlung verletzt wird.
4. Wer hat gute Chancen auf Urlaubsgeld?
Ganz ehrlich: Jeder freut sich über ein Extra für die Reisekasse. Doch wie wir bereits gesehen haben, bekommen längst nicht alle Arbeitnehmer Urlaubsgeld. Laut einer Umfrage erhalten nur etwa 48 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland eine solche Sonderzahlung – die Chancen hängen von mehreren Faktoren ab:
Tarifvertrag: Am einfachsten ist der Anspruch, wenn ein gültiger Tarifvertrag besteht. Rund 70 Prozent der tarifgebundenen Mitarbeiter bekommen dann Urlaubsgeld. Ohne Tarifvertrag sinkt die Wahrscheinlichkeit auf etwa 35 Prozent.
Unternehmensgröße: In großen Firmen gibt es öfter Urlaubszuschüsse als in kleinen oder mittelständischen Betrieben. Studien zeigen, dass Konzerne mit mehr als 500 Mitarbeitern überdurchschnittlich häufig zahlen.
Standort: Auch der Standort spielt eine Rolle. In Westdeutschland erhält fast jeder Zweite Urlaubsgeld, in Ostdeutschland nur etwa jeder Dritte. Gründe dafür sind unter anderem die höhere Tarifbindung und Betriebsdichte im Westen.
Geschlecht: Männer erhalten in Deutschland etwas häufiger Urlaubsgeld als Frauen – etwa 50 Prozent der Männer im Vergleich zu 41 Prozent der Frauen. Experten führen das unter anderem darauf zurück, dass Männer häufiger in Berufen arbeiten, in denen Sonderzahlungen üblich sind.
Fazit: Wer einen Tarifvertrag hat, in einem großen Unternehmen arbeitet oder im Westen Deutschlands beschäftigt ist, hat die besten Chancen auf das kleine Extra für die Reisekasse.
5. Der nächste Urlaub kann kommen! Oder?
Gesetzlich gibt es keine Regelung für Urlaubsgeld – weder für die Zahlung selbst noch für die Höhe. Das bedeutet: Wie viel extra Geld auf Ihr Urlaubskonto fließt, hängt nicht nur von den bereits genannten Faktoren ab, sondern auch von der Branche, in der Sie arbeiten.
Studien zeigen, dass das Urlaubsgeld je nach Branche zwischen 155 und 2.450 Euro liegen kann – eine wirklich erstaunliche Spannbreite! Da heißt es: Augen auf bei der Vertragsgestaltung und die eigenen Ansprüche kennen.
6. Wie lässt sich Urlaubsgeld berechnen?
Eine pauschale Formel für das Urlaubsgeld gibt es nicht – wie viel extra auf Ihrem Konto landet, hängt von Branche, Unternehmen und individuellen Vereinbarungen ab. Orientierung bieten jedoch oft diese Ansätze:
Durchschnittlicher Urlaubszuschuss in der jeweiligen Branche
Prozentsatz des monatlichen Gehalts
Fixer Betrag pro Urlaubstag
Hinweis für Minijobber: Auch hier gibt es Grenzen. Bei einem 520-Euro-Job darf man aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro maximal 48,13 Stunden im Monat arbeiten.
Minijobs sollten außerdem nicht mit Midijobs verwechselt werden. Midijobs liegen zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro monatlichem Arbeitsentgelt und haben andere Berechnungsgrundlagen für Zuschüsse wie Urlaubsgeld.
7. Zusammenfassung: Das Wichtigste zum Urlaubsgeld
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung vom Arbeitgeber.
Gesetzlich besteht kein Anspruch darauf – es sei denn, bestimmte Bedingungen greifen, z. B. Tarifvertrag oder betriebliche Übung.
Nicht verwechseln: Urlaubsgeld ≠ Urlaubsentgelt.
Wie bei allen Sonderzahlungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz – Ungleichbehandlung muss sachlich begründet sein.
Ob und wie viel Urlaubsgeld Sie bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. Branche, Unternehmensgröße oder Tarifbindung.
Kurz gesagt: Urlaubsgeld kann die Reisekasse aufbessern, ist aber kein gesetzlich garantiertes Extra – mit ein bisschen Know-how lassen sich die Chancen aber gut einschätzen.