Steuern sparen:

Investitionsabzugsbetrag

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Unternehmen geplante Anschaffungen steuerlich vorziehen und so frühzeitig Steuern sparen. Hier erfährst du das Wichtigste auf einen Blick.

Steuern sparen:

Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein wichtiges Steuergestaltungsinstrument für kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige. Er ermöglicht, geplante Investitionen bereits vor der tatsächlichen Anschaffung steuerlich geltend zu machen. Dadurch lässt sich der Gewinn frühzeitig senken und Steuerlast verlagern.

1. Was bringt der IAB?

Mit dem IAB können Unternehmer bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines geplanten beweglichen Wirtschaftsgutes als Betriebsausgabe abziehen – und zwar bis zu drei Jahre vor der Investition. Das senkt sofort die Steuerbelastung, selbst wenn der Gegenstand erst später gekauft wird.

2. Welche Investitionen sind begünstigt?

Der IAB gilt für:

• bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
• z. B. Fahrzeuge, Maschinen, Büroausstattung, IT-Technik, Werkzeug usw.
• Die geplante Anschaffung muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Nicht begünstigt sind:
• Immobilien
• Grundstücke
• immaterielle Wirtschaftsgüter (Software nur in bestimmten Fällen)

3. Wer darf den IAB nutzen?

Der IAB ist möglich, wenn:
• der Gewinn des Unternehmens unter der relevanten Grenze liegt (z. B. bis 200.000 € bei EÜR),
• das Wirtschaftsgut später mindestens 90 % betrieblich genutzt wird,
• die Anschaffung tatsächlich innerhalb von drei Jahren erfolgt.

4. Was passiert bei der Anschaffung?

Wird das Wirtschaftsgut tatsächlich gekauft:

1. Der zuvor abgezogene IAB wird wieder hinzugerechnet.
2. Gleichzeitig dürfen Sie die Anschaffungskosten um den IAB kürzen, wodurch sich die spätere Abschreibung verringert. So ergibt sich eine Steuerersparnis im Vorfeld, verbunden mit einer leichteren Gewinnsteuerung über mehrere Jahre.

5. Was passiert, wenn nicht investiert wird?

Erfolgt die Investition nicht innerhalb von drei Jahren, wird der IAB rückwirkend aufgehoben – oft verbunden mit Zinsen. Deshalb sollte die Planung realistisch und dokumentiert sein.

Jetzt unverbindliches Erstgespräch buchen!

Steuern sparen:

Investitionsabzugsbetrag

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Unternehmen geplante Anschaffungen steuerlich vorziehen und so frühzeitig Steuern sparen. Hier erfährst du das Wichtigste auf einen Blick.

Steuern sparen:

Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein wichtiges Steuergestaltungsinstrument für kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige. Er ermöglicht, geplante Investitionen bereits vor der tatsächlichen Anschaffung steuerlich geltend zu machen. Dadurch lässt sich der Gewinn frühzeitig senken und Steuerlast verlagern.

1. Was bringt der IAB?

Mit dem IAB können Unternehmer bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines geplanten beweglichen Wirtschaftsgutes als Betriebsausgabe abziehen – und zwar bis zu drei Jahre vor der Investition. Das senkt sofort die Steuerbelastung, selbst wenn der Gegenstand erst später gekauft wird.

2. Welche Investitionen sind begünstigt?

Der IAB gilt für:
• bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
• z. B. Fahrzeuge, Maschinen, Büroausstattung, IT-Technik, Werkzeug usw.
• Die geplante Anschaffung muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Nicht begünstigt sind:
• Immobilien
• Grundstücke
• immaterielle Wirtschaftsgüter (Software nur in bestimmten Fällen)

3. Wer darf den IAB nutzen?

Der IAB ist möglich, wenn:
• der Gewinn des Unternehmens unter der relevanten Grenze liegt (z. B. bis 200.000 € bei EÜR),
• das Wirtschaftsgut später mindestens 90 % betrieblich genutzt wird,
• die Anschaffung tatsächlich innerhalb von drei Jahren erfolgt.

4. Was passiert bei der Anschaffung?

Wird das Wirtschaftsgut tatsächlich gekauft:

1. Der zuvor abgezogene IAB wird wieder hinzugerechnet.
2. Gleichzeitig dürfen Sie die Anschaffungskosten um den IAB kürzen, wodurch sich die spätere Abschreibung verringert. So ergibt sich eine Steuerersparnis im Vorfeld, verbunden mit einer leichteren Gewinnsteuerung über mehrere Jahre.

5. Was passiert, wenn nicht investiert wird?

Erfolgt die Investition nicht innerhalb von drei Jahren, wird der IAB rückwirkend aufgehoben – oft verbunden mit Zinsen. Deshalb sollte die Planung realistisch und dokumentiert sein.

Jetzt unverbindliches Erstgespräch buchen!

Nach oben scrollen